Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Mit Innovationen lassen sich neue Märkte erschließen. Doch wie lassen sich Innovationen in Unternehmen generieren, die sich weder Personal für Forschung und Entwicklung leisten können noch externe Leistungen wie Marktrecherchen, Machbarkeitstudien oder die Erstellung eines Prototypen in größerem Umfang vorfinanzieren können?
Die baden-württembergischen Unternehmen zählen zu 88 Prozent zu den Mikrounternehmen mit höchstens neun sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz. 11 Prozent fallen in die Größenordnung der kleinen und mittleren Unternehmen mit 10 bis 100 Beschäftigten.
Im Zuge des Strukturwandels und aufgrund gestiegener Flexibilitätserfordernisse in der Unternehmensorganisation kommt diesen Unternehmen eine immer höhere Bedeutung zu. Deshalb gilt es, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung dieser Unternehmen zu stärken - im Handwerk, im kleinen industriellen Zulieferbetrieb, in der unternehmensnahen Dienstleistung, in der Gesundheitswirtschaft und in vielen anderen zukunftsträchtigen Branchen- und Technologiefeldern: Informations- und Kommunikationstechnik, regenerative Energien, Nanotechnologie.
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das, angeregt durch positive Erfahrungen in anderen europäischen Regionen, seit Frühjahr 2008 im Rahmen eines Modellvorhabens Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgibt. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren qualitative Verbesserung. Bis Ende 2009 sind bereits über 1000 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen und 760 Unternehmen haben davon einen Gutschein erhalten. Die Bewilligungsquote unter den formal einwandfreien Anträgen liegt bei 83 Prozent. Das zunächst für zwei Jahre angesetzte Modellvorhaben wird aufgrund seines Erfolgs auch in den Jahren 2010 und 2011 fortgeführt.
Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet, um die Optimierung von Informations-, Beratungs- und Verwaltungsprozessen bereits in der Pilotphase zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen mit Hilfe einer Längsschnitt-Evaluation die kritischen Erfolgsfaktoren für ein zukünftiges Förderprogramm ermittelt werden.
Die Antragsformulare können fortlaufend beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet, geprüft und bewilligt. In der Regel erhalten Sie eine Nachricht innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.
Das Antragsformular und das aktuelle Merkblatt stehen im Bereich Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung.







